Vereine
Jeder Verein hat sich mit der Vereinsbesteuerung zu beschäftigen, der Vereinsvorstand haftet persönlich für die Einhaltung der vielfältigen Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten, Gesetzen und Vorschriften.
Besonders die Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht ist schwierig. Da die Finanzverwaltung ihre Prüfungstätigkeit auch im Vereinsbereich ausdehnt, ergeben sich für Vereine immer größere Unsicherheiten z.B. im Bereich der Haftung oder Gefährdung der Gemeinnützigkeit.
Unter diesem Gesichtspunkt beraten wir Sie bei der Vereinsgründung und Fertigen für Sie Aufzeichnungen und Steuererklärungen. Wir informieren Sie regelmäßig über die neueste Gesetzgebung.